Betreuung nach BtG (Betreuungsgesetz)

Führung von Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz

  • Beratung ehrenamtlicher Betreuer
  • Werbung, Gewinnung, Begleitung
  • Fortbildungen und Schulungen
  • Beratung zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Der SKFM Hilden betreut volljährige Hildener Bürger. Wenn das Betreuungsgericht einen unserer Mitarbeiter zum Betreuer bestellt hat, unterstützen wir diese Menschen in den Angelegenheiten, die sie selbst nicht oder nicht alleine erledigen können, weil sie:

  • psychisch krank
  • geistig oder seelisch behindert
  • körperliche behindert
  • altersverwirrt sind

Nachdem 1992 die umfassende Entmündigung Volljähriger abgeschafft wurde, steht mit dem Betreuungsgesetz das Recht auf Selbstbestimmung im Vordergrund. Betroffene werden bei uns deshalb partnerschaftlich unterstützt und gesetzlich nach außen hin vertreten.

Aufgabenschwerpunkte unserer Betreuung:

  • Gesundheitsfürsorge
  • Organisation von Arztbesuchen
  • Sicherstellung der medizinischen Versorgung
  • Vermögenssorge
  • Regulierung von Schulden
  • Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Suche nach geeigneten, geschützten Wohnformen
  • Regelung behördlicher Angelegenheiten
  • Behördengänge
  • Mithilfe bei Antragstellungen
  • Aufenthaltsbestimmung

Sie haben Fragen zum Betreuungsrecht, zu Vollmachten oder Patientenverfügungen?
Vereinbaren Sie einen telefonischen Beratungstermin:
Mittwochs von 11:00 - 12:00 Uhr unter der Rufnummer 02103 2019-62

Ihre Ansprechpartner

Hubert Bader
(Dipl. Sozialarbeiter)

Andreas Flick
(Dipl. Sozialarbeiter)

Silvia Möllemann
(Dipl. Sozialarbeiterin)

Hendrik Kranenburg
(Dipl. Pädagoge)

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