Transparenzerklärung

  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
    Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM) Hilden e. V.
    Kirchhofstr. 18
    40721 Hilden
    Gründungsjahr: 1986 (Zusammenschluss aus den Vereinen SKF und SKM)
  2. Satzung
  3. Freistellungsbescheid
    Der SKFM Hilden e. V. ist wegen der Förderung der Jugendhilfe und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) sowie mildtätiger Zwecke nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid 2020 des Finanzamtes Hilden (Steuernummer 135/5792/1503) vom 17.03.2022 von der Körperschaftssteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG).
  4. Name und Funktion von Entscheidungsträgern
    Geistlicher Beirat
    Dem Verein steht ein geistlicher Beirat zur Seite, dessen Berufung gemäß can.324, § 2 der Bestätigung durch den Erzbischof von Köln bedarf.
    Ihm obliegt insbesondere die spirituelle und theologische Begleitung des Vereins sowie die Beratung des Vorstandes (§ 10 Abs.3).Mitgliederversammlung
    Der Mitgliederversammlung obliegt die Beratung und Entscheidung über Fragen von grundsätzlicher und allgemeiner BedeutungVorstand
    Peter Schu (Vorsitzender)
    Ursula Land (stellvertretende Vorsitzende)
    Eva Unger (Kassiererin)
    Lipke, Ute (Beisitzerin)

    Diakon Michael Ruland (geistlicher Beirat)

    Geschäftsführung
    Hubert Bader
    Silvia Möllemann (Stellvertreterin)

  5. Tätigkeitsbericht
  6. Personalstruktur SKFM Hilden
    • 29 Hauptamtliche auf 1 Vollzeitstelle und 28 Teilzeitstellen, das entspricht einem Vollzeitäquivalent von 10,8
    • von den Teilzeitkräften haben 8 ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
    • 83 % der Beschäftigten sind Frauen, 17% Männer
  7. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
  8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
    • Es existieren keine Gesellschaften mit Beteiligungen des SKFM Hilden e. V.
  9. Namen von juristischen Personen, deren Zuwendung mehr als zehn Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen
    Der SKFM Hilden e.V. erhält von folgenden Zuwendungsgebern mehr als 10% seiner jährlichen Einnahmen:
    Zuwendung des Erzbistums Köln über den DiCV Köln (kirchliche Mittel) 19,45 %
    Zuwendung der Stadt Hilden für vertraglich vereinbarte Aufgaben 22,14 %
  10. Selbstverpflichtung
    Im Rahmen der Selbstverpflichtung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zu Standards von Leitungs-, Aufsichts- und Geschäftsführungsstrukturen sowie Entlohnung der Beschäftigten erklärt der SKFM Hilden:

    • Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorstand des Vereins vertreten. Die Vereinssatzung regelt, dass die Vertretung durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder erfolgen muss, darunter muss der/die Vorsitzende sein oder der/die stellvertretende Vorsitzende. Die laufenden Geschäfte des Vereins werden vom Geschäftsführer Hubert Bader besorgt.Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt.
    • Der Vorstand tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und lässt sich vom Geschäftsführer über die inhaltliche und wirtschaftliche Entwicklung des Vereins berichten. Der Vorstand nimmt die Planung, Akquise / Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung wahr. Vorstand und Geschäftsführung gewährleisten, dass Mittel ausschließlich für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt werden.Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
    • Bei den Vergütungen werden die Allgemeinen Vergütungsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) angewandt. Die Bezahlung der Mitarbeiter*innen orientiert sich an der Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und bewegt sich im branchenüblichen regionalen Rahmen.
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