Zum 01.01.2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- Betreuungsrechts in Kraft, dieses führt zu einigen Änderungen im Betreuungsrecht. Die Stärkung der Rechte der Betreuten steht im Vordergrund der Reform. Das Selbstbestimmungsrecht und die Autonomie der unterstützungsbedürftigen Menschen werden besonders hervorgehoben. Ehrenamtliche Betreuer*innen, die keine familiäre oder persönliche Bindung zur betreuten Person haben, sollen sich einem Betreuungsverein anschließen, der sie beraten und fortbilden kann.
Der SKFM Hilden e.V. bietet als anerkannter Betreuungsverein in diesem Jahr einen Gesprächskreis für ehrenamtliche Betreuer*innen sowie alle interessierten Bürger*innen an. Der erste Austausch findet am Montag den 27.02.2023 um 18 Uhr im Cafè K, Kirchhofstr. 18 in Hilden statt. Die Moderation des Gesprächskreises wird Frau Silvia Möllemann, Fachbereichsleiterin des Betreuungsbereiches führen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Für weitere Informationen und Kontakt steht Ihnen Frau Möllemann telefonisch unter 02103 201974 oder per E-Mail: silvia.moellemann@skfm-hilden.de zur Verfügung.