Schutzkonzept zur Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt

Erstellt von der Arbeitsgruppe Prävention im SKFM Hilden e.V.
auf der Grundlage des Schutzkonzeptes des SKM Rhein-Sieg-Kreis e.V. das in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Prävention des Erzbistum Köln als Modell erarbeitet wurde. Grundlegende Inhalte wurden übernommen, ggf. an die Gegebenheiten des SKFM Hilden e.V. angepasst, und weiteres eingefügt.

Vom Vorstand beschlossen am 14.03.2019
Überarbeitet und durch den Vorstand bestätigt im April 2024


VORBEMERKUNGEN

1.1. Warum ein Schutzkonzept?

Ein verantwortungsvoller Umgang miteinander ist Grundvoraussetzung für eine Begegnung auf Augenhöhe. Dies leitet sich aus dem Grundgesetz her und aus unserem christlichen Selbstverständnis.
Bei Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen kommt ein besonderes Schutzbedürfnis hinzu, das ein ganz besonderes Maß an Achtsamkeit erfordert.

Seit Bekanntwerden von Missbrauchsfällen hat die katholische Kirche im Jahr 2010 die Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt intensiviert. Mit der Überarbeitung der Leitlinien zum Schutz vor sexualisierter Gewalt hat die Deutsche Bischofskonferenz in 2013 mit der Rahmenordnung „Prävention für die katholische Kirche in Deutschland“ eine einheitliche Basis geschaffen. Auf dieser Grundlage hat die Erzdiözese Köln eine Präventionsordnung (siehe www.erzbistum-koeln.de/praevention) erlassen. Es ist eine Stabsstelle „Prävention“ geschaffen worden, die für deren Umsetzung sorgt und die Inhalte weiterentwickelt.

Grundlage des vorliegenden Institutionellen Schutzkonzeptes ist die neue am 01.05.2022 in Kraft getretene Präventionsordnung (PrävO) des Erzbistums Köln.
Die Präventionsordnung verpflichtet alle katholischen Träger, Einrichtungen, Dienste und Gemeinden im Erzbistum Köln gemäß § 3 zur Erstellung eines Schutzkonzeptes. Die Inhalte des Schutzkonzeptes sind in den §§ 4 bis 10 festgelegt.

§ 12 der Präventionsordnung fordert, dass jeder Träger eine Präventionsfachkraft zu benennen hat, die den Träger bei der Umsetzung der Präventionsordnung bzw. dem institutionellen Schutzkonzept berät und unterstützt.

1.2. Situation im SKFM Hilden e.V.

Der SKFM wurde 1986 als Zusammenschluss der bis dahin parallel existierenden SKF und SKM Vereine in Hilden gegründet. Er ist ein privater Verein kirchlichen Rechts. Er ist überparteilich und berät hilfesuchende Menschen unabhängig von Religion, Geschlecht und Nationalität. Im Zusammenwirken von ehren- und hauptamtlichen MitarbeiterInnen bietet er Hildener Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf Augenhöhe Hilfen in unterschiedlichen sozialen Fragen an. Zugleich ist es seine Aufgabe, strukturelle Ursachen von Not zu erkennen und auf deren Beseitigung hinzuwirken.

Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, mit vorwiegend begleitenden und beratenden Angeboten, wie z. B. der Familiengerichtshilfe, der Trennungs- und Scheidungsberatung und der Führung von Vormundschaften. Des Weiteren bietet der SKFM Hilden Schuldnerberatung inklusive Insolvenzberatung an und beschäftigt in diesem Bereich eine eigene Präventionsfachkraft. Weiterhin werden rechtliche Betreuungen geführt, es wird eine Lebensmittel-Tafel sowie eine Kleiderkammer betrieben und allgemeine Sozialberatung angeboten. Um diese Angebote aufrecht zu halten, beschäftigt der SKFM 26 hauptamtliche und etwa 170 ehrenamtliche MitarbeiterInnen. Der SKFM Hilden ist in unterschiedlichsten örtlichen und überörtlichen Kooperationen und Netzwerken aktiv.

Alle hauptamtlich Beschäftigten des SKFM, die in der unmittelbaren Sozialen Arbeit mit Klienten tätig sind, haben eine fundierte sozialpädagogische bzw. sozialarbeiterische Ausbildung/Qualifikation und/oder ein abgeschlossenes entsprechendes Hochschulstudium. Durch den stetigen fachlichen Austausch der Fachbereiche ist eine qualifizierte Umsetzung der fachlichen Standards, der Fortbildung und Überprüfung der Arbeit sichergestellt. Fortbildungen werden regelmäßig wahrgenommen, um den täglichen Anforderungen gerecht werden zu können.

Für das breite Spektrum des Ehrenamtes stehen Koordinatoren zur Verfügung. Es werden für die ehrenamtlich Tätigen, dem Bedarf entsprechend, Fortbildungen entwickelt und gezielt angeboten. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und einer Datenschutz- und Schweigepflichterklärung gehören zum Standard, entsprechend dem Aufgabenfeld. Es finden Einführungsgespräche und Anleitungen vor Ort statt. Zusätzlich zu den Fachbereichsleitungen haben die Ehrenamtlichen in der Regel eine/n fachliche AnsprechpartnerIn im jeweiligen Tätigkeitsbereich vor Ort. Weiterhin wird der Kontakt zur Geschäftsführung und zum ehrenamtlichen Vorstand gepflegt. Dies geschieht u.a. durch Mitarbeit von Vorstandsmitgliedern in den einzelnen Projekten.

Der respektvolle und achtsame Umgang mit den rat- und hilfesuchenden Personen gehört zum Selbstverständnis des SKFM. In unserer Arbeit lebt die Wertschätzung für das Individuum. Mit Respekt vor den individuellen Lebensentwürfen und Wertorientierungen bieten wir unsere Unterstützung und unsere Werte an. Gewaltfreie Konfliktlösung und ein friedliches Miteinander gehören dazu. Um Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen, schulen wir unsere Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit der Stadt Hilden bereits seit 2009 regelmäßig, damit sie Gefährdungssituationen frühzeitig erkennen und ihnen entgegenwirken. Dazu gehört natürlich auch die Reflektion des eigenen Verhaltens.

1.3. Wer hat das Schutzkonzept erarbeitet?

Die Erstellung des Schutzkonzeptes erforderte eine Bestandsaufnahme. Um den SKFM mit seinen verschiedenen Fachbereichen und Arbeitsfeldern gut zu erfassen, wurde eine Arbeitsgruppe mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen aus den verschiedenen Arbeitsfeldern gebildet. Mitgearbeitet am Schutzkonzept haben:

Hubert Bader
Geschäftsführung / Schuldnerberatung / Verwaltung

Claudia Brodmann
Schuldnerberatung (Prävention) / Vormundschaften / Präventionsfachkraft

Dirk Brunnen
Tafelkoordinator

Andreas Flick
Rechtlicher Betreuer

Mechthild Hendrikson
Leiterin der Kleiderkammer

Ursula Hermanns
ehrenamtliche Mitarbeiterin in der Kleiderkammer

Claudia Liedtke
Familiengerichtshilfe / Vormundschaften

Iris Peters
Schuldnerberatung

Beate Röding
Begegnungsstätte für Menschen mit psych. Probleme

RISIKOANALYSE

Risikofaktoren:

  • Kontakte finden teils in Räumlichkeiten statt, die nicht einsehbar sind, um eine vertrauliche und geschützte Beratung/Arbeit zu ermöglichen.
  • Abhängigkeit aufgrund der Rolle als Anleiter und/oder Berater und Vertrauensperson
  • Abhängigkeit aufgrund persönlicher Defizite des Klienten sind möglich
  • Gespräche über persönliche Situationen gehören zum Arbeitsauftrag. Sie sind zum Aufbau der Arbeitsbeziehung und/oder zur Erreichung des Beratungs- bzw. Unterstützungsziels notwendig.

Schutzfaktoren:

  • Es bestehen verbindliche Regeln zu Nähe und Distanz.
  • Es existieren transparente Absprachen und Vertretungsregelungen.
  • Die Ansprechpartner sind sowohl männlich als auch weiblich.
  • Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Mitarbeiterinnen statt. Es gibt bedarfsorientierte Dienstgespräche mit der Geschäftsführung bzw. Fachbereichsleitung. In diesen werden regelmäßig der Umgang mit den Ratsuchenden, Distanz und Nähe sowie die Risiko- und Schutzfaktoren thematisiert.
  • Auch in den Einzelgesprächen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter/innen wird der Umgang mit den Risiko- und Schutzfaktoren immer wieder angesprochen und das Verhalten gegenüber den Klienten reflektiert.

2.2. Sozialberatung für Schuldnerinnen und Schuldner

Zusätzliche Schutzfaktoren:

  • Die Beratung wird in der Regel durchgeführt, ohne dass Körperkontakt hergestellt wird.
  • In der Präventionsarbeit kommen 1:1- Situationen zwischen der Präventionsfachkraft und den Kindern und Jugendlichen regelhaft nicht vor.
  • Regelmäßiges Fachbereichsteam, Großteam (Dienststelle), Austausch mit der Geschäftsführung

2.3. Kinder - Jugend- und Familienhilfe (SGB VIII)

Zusätzliche Risikofaktoren:

  • Es gibt Orte und Situationen, die sexualisierte Gewalt / Grenzüberschreitungen ermöglichen und begünstigen, z. B. bei Hausbesuchen
  • Gespräche über persönliche und auch intime Situationen gehören zum Arbeitsauftrag des Beziehungsaufbaus
  • Schutzbedürftigkeit der KlientInnen besteht auf Grund des Altersunterschieds
  • Mitunter finden Kontakte zu Tageszeiten statt, die außerhalb der üblichen Büroöffnungszeiten liegen.

Zusätzliche Schutzfaktoren:

  • Hohes Bewusstsein dafür, dass es zu sexualisierter Gewalt und / oder emotionalem Missbrauch kommen kann und dass die Schutzbedürftigkeit der KlientInnen hoch ist.

2.4. Rechtliche Betreuung

Zusätzliche Risikofaktoren:

  • Es gibt Orte und Situationen, die sexualisierte Gewalt / Grenzüberschreitungen ermöglichen und begünstigen, z. B. bei Hausbesuchen
  • Gespräche über persönliche und auch intime Situationen gehören zum Arbeitsauftrag des Beziehungsaufbaus
  • Schutzbedürftigkeit der KlientInnen besteht auf Grund individueller Einschränkungen (Behinderung, psychische Erkrankung etc.)
  • Gelegentliche Einzelkontakte mit Klienten
  • Machtstellung
  • Mitunter finden Kontakte zu Tageszeiten statt, die außerhalb der üblichen Büroöffnungszeiten liegen.

Zusätzliche Schutzfaktoren:

  • Regelmäßiges Fachbereichsteam, Großteam (Dienststelle), Austausch mit der Geschäftsführung

2.5. Kleiderkammer

Zusätzliche Risikofaktoren:

  • Mögliche 1:1 – Situationen bei Umkleideassistenz
  • Einzelgespräche mit Praktikant/innen oder Personen, die Sozialstunden ableisten, im Büro der Leitung

Zusätzliche Schutzfaktoren:

  • Regelmäßiges Fachbereichsteam, Großteam (Dienststelle), Austausch mit der Geschäftsführung

2.6 Tafel

Zusätzliche Risikofaktoren:

  • Mögliche 1:1 – Situationen in den teilweise schlecht einsehbaren Tafelräumen
  • Einzelgespräche mit Praktikant/innen bzw Personen,die Sozialstunden ableisten

2.7 Geschäftsführung

Zusätzliche Risikofaktoren:

  • Gelegentliche Einzelkontakte mit Klienten/li>
  • Machtstellung

Zusätzliche Schutzfaktoren:

  • Die Qualifikation und Eignung der MitarbeiterInnen findet hohe Beachtung
  • Dem Geschäftsführer ist wichtig, dass Prävention in die Struktur des Verbandes aufgenommen wird.
  • Der Geschäftsführer thematisiert Prävention in Personalgesprächen.
  • Der Geschäftsführer sorgt dafür, dass Beschwerdewege entwickelt und transparent gemacht werden.
  • Der Geschäftsführer bekräftigt den Verhaltenskodex.

2.8 Weiterentwicklung Schutzmechanismen

Was wollen wir für die Stärkung der Schutzfaktoren ausbauen?

  • Ausweitungen der Schulung zur Prävention auf alle Haupt- und Ehrenamtlichen, angepasst an die Form der Klienten-Kontakte und die Art der Tätigkeit
  • Sensibilisierung für Nähe und Distanz und Machtverhältnisse in den Schulungen und den Dienstbesprechungen
  • Die erarbeiteten Kriseninterventionspläne werden wir in Zusammenarbeit mit der Präventionsbeauftragten weiter entwickeln und transparent machen
  • Situationen/ Rahmenbedingungen, die (sexualisierte) Gewalt / Grenzüberschreitungen gegenüber Klienten/innen begünstigen, in den jeweiligen Teams und Einrichtungen reflektieren
  • Den schriftlichen Verhaltenskodex (u. a. angemessene Kleidung, Achtsamkeit, Wertschätzung, Verschwiegenheit, Nähe - Distanz) werden wir (weiter)entwickeln. Wir werden ihn regelmäßig und Anlass bezogen thematisieren sowie mit Neueingestellten besprechen.
  • Erweitertes Führungszeugnis für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, soweit diese mit Schutzbefohlenen direkten Kontakt haben
  • Externe Hilfesysteme für individuelle Maßnahmen für die Klienten erkunden und stetig aktualisieren
  • Einmalig Unterzeichnung der Selbstauskunftserklärung für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, soweit diese mit Schutzbefohlenen direkten Kontakt haben
  • Vorstand und Leitungsebene heben regelmäßig die Notwendigkeit des achtsamen Umgangs mit dem Thema sexuelle Gewalt hervor tragen und Sorge dafür, dass die haupt- und ehrenamtlich Tätigen regelmäßig im Sinne der PrävO hierzu geschult werden.

BAUSTEINE DES SCHUTZKONZEPTES

3.1 Beschwerdewege bei (sexualisierter) Gewalt

  • Jede Information in Bezug auf Gewalt, einschließlich sexualisierter Gewalt, ist zu beachten und ernst zu nehmen. Dabei steht ein verantwortungsvoller Umgang mit den Informationen im Mittelpunkt.
  • Bei entsprechenden Beobachtungen (oder Vermutungen) oder Meldungen Dritter wenden sich die Mitarbeitenden an die Präventionsfachkraft. Gemeinsam wird dann entschieden wie weiter verfahren werden kann. Über das Ergebnis wird die/der Vorgesetzte mit schriftlichem Vermerk informiert.
  • Werden über das sozialpädagogische Handeln hinaus weitere Schritte erwogen oder für nötig erachtet, ist die/der Vorgesetzte zur Erörterung hinzuziehen. Über das Ergebnis ist der Geschäftsführer mit schriftlichem Vermerk zu informieren.
  • Bei sexuellen Übergriffen der Mitarbeitenden werden das Erzbistum und der Diözesancaritasverband durch den Geschäftsführer informiert.
  • Bei Meldungen soll nach Möglichkeit eine Transparenz gegenüber allen Beteiligten hergestellt werden. Dies dient der Unversehrtheit aller Beteiligten.
  • Ist die Meldung anonym, entscheidet die jeweilige Leitungsebene über die weitere Vorgehensweise.

im Verdachtsfall zu beachten ist der Handlungsleitfaden des Erzbistums Köln (s. Anlage).

https://www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/praevention/kinder-und-jugendschutz/materialien/

3.2 Ansprechpartner für Beschwerden und Intervention

AnsprechpartnerInnen im SKFM:

Präventionsfachkraft (PFK):
Claudia Brodmann, Tel. 02103/2019-68

Geschäftsführer:
Hubert Bader, Tel. 02103/2019-65

Verfahrensschema bei Vorwurf eines Vorfalls gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Der/die Beschwerdeführer/in wendet sich an die Person seines/ihres Vertrauens innerhalb des SKFM Hilden. Es soll Kontakt zur Präventionsfachkraft oder Geschäftsleitung aufgenommen werden, um das weitere Vorgehen zu koordinieren. In Abstimmung mit der Ansprechperson bzw. der Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Köln werden alle notwendigen Schritte jeweils in Absprache mit dem/der Beschwerdeführer/in auf den verschiedenen Ebenen eingeleitet.

SCHULUNGEN

4.1 Wer nimmt an welcher Schulung teil ?

  1. Der Geschäftsführer und die Fachkräfte, die im unmittelbaren Kontakt zu Kindern und/oder Jugendlichen bzw. erwachsenen Schutzbefohlenen stehen, nehmen verpflichtend an einer Präventionsschulung (ehemals) B teil, jetzt neu Schulungs -Typ „Intensiv“ (Mitarbeiter mit Leitungsfunktion) bzw. „Basis Plus“ (Mitarbeiter mit pädagogischem Kontakt).
  2. Alle anderen hauptamtlichen und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, die in ihrer Arbeit verantwortlich Kontakt zu Schutzbefohlenen haben, nehmen an der Präventionsschulung A bzw. neu „Basis“ teil.
  3. Einmal jährlich kontrolliert die Präventionsfachkraft, welche neuen haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen wie geschult werden müssen und bei wem welche Schulungen nach 5 Jahren aufgefrischt werden müssen.

4.2 Inhalte der Schulungen

Angepasst an die jeweiligen Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten werden die Präventionsschulungen gemäß §9 PrävO durchgeführt.
Demnach gilt:

Basis PlusTagesveranstaltung; 8 UStd. à 45 Min.
Personengruppen§ 9 PrävO Präventionsschulungen
(4) Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige mit einem regelmäßigen pädagogi-schen, therapeutischen, betreuenden, beaufsichtigenden oder pflegenden Kontakt mit Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen müssen an einer Basisplusschulung teilnehmen. Ebenso gilt dies für Personen, die an Veranstaltungen teilnehmen, bei denen Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen Übernachtungsmöglichkeiten angeboten werden.
Beispiele
  • Mitarbeiter/-innen in Einrichtung (OGS, Jugendzentrum etc.)
  • Küster und Hausmeister/-innen
  • Verwaltungsassistenten/-innen
  • Honorarkräfte
  • Katechet/-innen (wenn Katechese in Privaträumen und wenn eine Übernachtung mit den Minderjährigen stattfindet)
  • Praktikant/-innen
  • Freiwilligendienstleistende
  • Mehraufwandsentschädigungskräfte
  • Jugendleiter/-innen in gemeindlichen oder verbandlichen Strukturen
  • Kinder- bzw. Jugendchorleiter/-innen
InhalteThemenbereich A: Basiswissen und Recht
A1. Entwicklungspsychologische Grundlagen
  • Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
  • Entwicklungsphasen
  • Entwicklung der Sexualität
  • Lebenswirklichkeit von Heranwachsenden
A2. Basiswissen zum Thema sexualisierte Gewalt
  • Formen der Kindeswohlgefährdung
  • Definition und Einordnung von sexualisierter Gewalt
  • Merkmale und Strategien von Tätern/innen
  • Charakteristika von Opfern
  • Wo kommt sexualisierte Gewalt vor?
  • Was fördert sexualisierte Gewalt in Institutionen?
  • Erkennen von Hinweisen
A3. Rechtliche Bestimmungen
  • UN-Kinderrechtskonvention
  • Bundeskinderschutzgesetz
  • SGB VIII §§ 8a, 72a
  • Präventionsordnung & Ausführungsbestimmungen zur PrävO

Themenbereich B: Reflexion und Sensibilisierung
B1. Reflexion des eigenen Verhaltens gegenüber Kindern und Jugendlichen
  • Auseinandersetzung mit den eigenen Grenzen und den Grenzen anderer
  • Auseinandersetzung mit der Balance von Nähe und Distanz
  • Auseinandersetzung mit Macht und Machtmissbrauch
B2. Sensibilisierung für Gefährdungsmomente und begünstigende Situationen
  • Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen
  • Wahrnehmung von Grenzüberschreitungen in Gruppen
  • Wahrnehmung von begünstigenden Situationen und Gefährdungssituationen im Arbeits- und Tätigkeitsbereich
Themenbereich C: Prävention und Intervention
C1. Präventionsmaßnahmen und Schutzstrukturen
  • Institutionelle Maßnahmen zur Prävention
    • Erweitertes Führungszeugnis
    • Verhaltenskodex
    • Selbstauskunftserklärung
    • Präventionsschulungen & regelmäßige Vertiefungsveranstaltungen
    • Präventionsfachkräfte
  • Kinder- und Jugendschutz in der Praxis
C2. Intervention bei Vermutungsfällen
  • Allgemeine Handlungs- und Verhaltensempfehlungen
  • Handlungsleitfaden bei Vermutung von sexualisierter Gewalt
  • Handlungsleitfaden bei Mitteilung durch mögliches Opfer
  • Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen unter Teilnehmern/innen
  • Verhalten bei Vermutung im eigenen Umfeld
С3. Kommunikations- und Krisenmanagement
  • Unterstützung und Beratung
IntensivZweitagesveranstaltung; 16 UStd. à 45 Min.
Personengruppen§ 9 PrävO Präventionsschulungen

(2) Leitende Mitarbeitende tragen Personal- und Strukturverantwortung. Daher muss diese Personengruppe über das Grundlagenwissen hinaus im Rahmen ihrer Verantwortungsbereiche intensiv qualifiziert werden.
(3) Mitarbeitende mit einem intensiven, pädagogischen, therapeutischen, betreuenden, beaufsichtigenden, pflegenden oder seelsorglichen Kontakt mit Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen müssen an einer Intensivschulung teilnehmen.
Beispiele
  • Hauptabteilungsleiter/-innen
  • Abteilungsleitungen
  • Einrichtungsleiter/-innen
  • Referatsleitungen
  • leitende Mitarbeiter/-innen mit Personalverantwortung,
  • Verwaltungsleiter/-innen,
  • Mitglieder des Seelsorgeteams (leitende Pfarrer, Priester, Kapläne, Diakone, Gemeinde- bzw. Pastoralreferent/-innen, Ehrenamtskoordinatoren)
InhalteThemenbereich A: Basiswissen und Recht
A1. Entwicklungspsychologische Grundlagen
  • Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
  • Entwicklungsphasen
  • Entwicklung der Sexualität
  • yli>Lebenswirklichkeit von Heranwachsenden
A2. Basiswissen zum Thema sexualisierte Gewalt
  • Formen der Kindeswohlgefährdung
  • Definition und Einordnung von sexualisierter Gewalt Zahlen zu Tätern/innen und Opfern
  • Merkmale und Strategien von Tätern/innen
  • Charakteristika von Opfern
  • Wo kommt sexualisierte Gewalt vor?
  • Erkennen von Hinweisen
A3. Rechtliche Bestimmungen
  • UN Kinderrechtskonvention
  • Bundeskinderschutzgesetz
  • SGB VIII §§ 8a, 72a
  • Sexualstrafrecht
  • Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz & Ausführungsbestimmung zu den Leitlinien
  • Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz
  • Präventionsordnung & Ausführungsbestimmungen zur PrävO

Themenbereich B: Reflexion und Sensibilisierung
B1. Reflexion des eigenen Verhaltens gegenüber Kindern und Jugendlichen
  • Auseinandersetzung mit den eigenen Grenzen und den Grenzen anderer
  • Auseinandersetzung mit der Balance von Nähe und Distanz
  • Auseinandersetzung mit Macht und Machtmissbrauch
  • Auseinandersetzung mit Mann- und Frau-Sein
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität
  • Auseinandersetzung mit der Rolle als Vertrauensperson
B2. Sensibilisierung für Gefährdungsmomente und begünstigende Situationen
  • Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen
  • Wahrnehmung von Betroffenen in Gruppen
    Wahrnehmung von Grenzüberschreitungen in Gruppen
  • Wahrnehmung von begünstigenden Situationen und Gefährdungssituationen im Arbeits- und Tätigkeitsbereich
Themenbereich C: Prävention und Intervention
  • Christliches Menschenbild als Grundlage kirchlicher Präventionsarbeit
  • Gesellschaftliche Anforderungen für Präventionsarbeit

C1. Präventionsmaßnahmen und Schutzstrukturen
  • Verständnis von Prävention
  • Institutionelle Maßnahmen zur Prävention
    • Erweitertes Führungszeugnis
    • Verhaltenskodex
    • Selbstauskunftserklärung
    • Präventionsschulungen & regelmäßige Vertiefungsveranstaltungen
    • Präventionsfachkraft
    • Datenschutz, Weitergabe von Informationen
  • Kinder- und Jugendschutz in der Praxis
C2. Intervention bei Vermutungsfällen
  • Grundhaltungen
  • Allgemeine Handlungs- und Verhaltensempfehlungen
  • Handlungsleitfaden bei Vermutung von sexualisierter Gewalt
  • Handlungsleitfaden bei Mitteilung durch mögliche/n Betroffene/n
  • Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen unter Teilnehmern/innen
  • Verhalten bei Vermutung im eigenen Umfeld
С3. Kommunikations- und Krisenmanagement
  • Verfahrenswege bei Verdachtsfällen
    • Beauftragte Ansprechpersonen
    • Festgelegter Verfahrensablauf
    • Meldepflichten
    • Untersuchung im Rahmen des kirchlichen Strafrechts
    • Konsequenzen für Täter/innen
    • Hilfen für das Opfer
    • Hilfen für betroffene Pfarreien und kirchliche Einrichtungen
  • Juristische Verfahrenswege
  • Straf- und Ermittlungsverfahren
  • Unterstützung und Beratung
C4. Personalverantwortung und Prävention (Unterpunkt C4 nur behandeln bei Mitarbeitern/innen in leitender Verantwortung)
  • Entwicklung und Umsetzung eines institutionellen Schutzkonzeptes
  • Auswahl von Mitarbeiter/innen
  • Thema in Einstellungsgesprächen bei Hauptberuflichen
  • Thema in Erstgesprächen bei Ehrenamtlichen
  • Umgang mit erweitertem Führungszeugnis, Verhaltenskodex und Selbstauskunftserklärung
  • Qualifizierung von Mitarbeiter/innen und ehrenamtlich Tätigen
  • Verantwortung für Fortbildung
  • Begleitung d. Mitarbeiter/innen und ehrenamtlich Tätigen
  • Präventionsfachkraft
  • Krisenmanagement

Themenbereich D: Schulung und Information
  • Kennenlernen und Rezeption von bereits entwickelten Schulungskonzepten und Materialien
  • Methodische Hinweise zur Umsetzung der Konzepte

PERSÖNLICHE EIGNUNG

Der SKFM hat in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und mit schutz- und hilfebedürftigen Menschen sicherzustellen, dass nur geeignetes Personal eingestellt wird bzw. sich als ehrenamtlich Tätige für den SKFM engagiert. Dies bezieht sich sowohl auf fachliche Kompetenzen als auch auf die persönliche Eignung. In diesem Sinne ist zunächst auszuschließen, dass zukünftige MitarbeiterInnen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden oder deswegen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen sie läuft. Die Selbstauskunftserklärung ist von jeder/jedem haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterIn des SKFM abzugeben und zu unterzeichnen. Sie wird im Personalbüro datenschutzsicher aufbewahrt. Aus der Erklärung geht ebenfalls hervor, dass der Verhaltenskodex bekannt ist und ausgehändigt wurde.

5.1 Einstellungsvoraussetzungen / Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (EFZ)

Als Voraussetzung bzw. Grundlage ehrenamtlichen Engagements ist die Kenntnisnahme und Unterzeichnung des Verhaltenskodex des SKFM Hilden zwingend erforderlich.

In Arbeits- und Engagement - Bereichen, in denen Ehrenamtliche mit Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen arbeiten, ist zwingend zusätzlich
ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einzuholen.

Alle hauptamtlichen Mitarbeiter/innen haben immer ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Zusätzlich unterzeichnen alle hauptamtlichen Mitarbeiter/innen einmalig die Selbstauskunftserklärung.

Bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen bzw. ehrenamtlich Tätigen wird die Einholung zeitnah nachgeholt. Nach fünf Jahren ist die Vorlage des EFZ zu wiederholen.

5.2 Aus- und Fortbildung

Die Präventions-Schulungen gemäß Präventionsordnung müssen für neu eingestellte MitarbeiterInnen in dem festgelegten Zeitraum zur Verfügung stehen. Ebenso ist von Wichtigkeit, Fortbildungen/Schulungen für MitarbeiterInnen zur Verfügung zu stellen, die sie in den entsprechenden Arbeitsfeldern sicher und fachlich kompetent werden lassen, also Wissen und die Handlungsmöglichkeiten erweitern.


SELBSTAUSKUNFTSERKLÄRUNG

 

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung)“ im Erzbistum Köln

 

 

Name, Vorname

 

 

Tätigkeit

 
 
Hiermit erkläre ich, dass ich keine Kenntnis von einem gegen mich eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen eines der Straftatbestände im drei-zehnten Abschnitt (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) des Strafgesetzbuches (StGB) oder der Einstellung eines solchen Verfahrens habe.

Weiterhin verpflichte ich mich, bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dem Rechtsträger hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.

 

Den Verhaltenskodex des SKFM Hilden e.V. habe ich zur Kenntnis genommen und erhalten.

 

 

Ort, Datum
Unterschrift
 

 

 


Verhaltenskodex

Der folgende Verhaltenskodex des SKFM Hilden e.V. (SKFM) wird jeder/ jedem haupt- und ehrenamtlich Tätigen/m vor Beschäftigungsbeginn ausgehändigt. Bei bereits bestehenden Arbeits- und Engagement-1Verhältnissen wird dies nachgeholt. In der Selbstauskunft wird die Kenntnisnahme bestätigt. Der Verhaltenskodex selbst verbleibt bei den haupt- und ehrenamtlich Tätigen.

Der SKFM ist ein sozialer Verein in katholischer Trägerschaft. Er ist überparteilich und unterstützt hilfesuchende Menschen unabhängig von Religion, Geschlecht und Nationalität. In dem Zusammenwirken von ehren- und hauptamtlichen MitarbeiterInnen bietet er Hildener Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf Augenhöhe Hilfen an. Zugleich ist es seine Aufgabe, strukturelle Ursachen von Not zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.
In diesem Sinne pflegt er einen verantwortungsvollen Umgang unter den Mitarbeitenden und mit Dritten. Der Verhaltenskodex bietet in diesem Sinne eine Orientierung zu einem gewaltlosen Umgang miteinander und insbesondere zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt und zur Aufdeckung von Verstößen hierzu.

Ziel der präventiven Arbeit ist es, eine „Kultur der Achtsamkeit“ zu etablieren und dadurch die Klient/innen vor jeglicher Form von sexualisierten Übergriffen zu schützen. Hierzu bedarf es der Aneignung von Fachwissen und der Kenntnis über die Beschwerdewege des SKFM. Vor allem aber gilt es eine Haltung einzunehmen, die gekennzeichnet ist von wachsamem Hinschauen, offenem Ansprechen, transparentem, einfühlsamem und reflektiertem Handeln im Umgang untereinander, mit Kindern und Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
Die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichten sich zu folgendem Verhaltenskodex:

  1. Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Menschen/ Klienten ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung wirksam einzutreten.
  2. Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der mir Anvertrauten.
  3. Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir Anvertrauten bewusst. Ich handele nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalte ich transparent und nutze keine Abhängigkeiten aus.
  4. Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat. Nehme ich Grenzverletzungen wahr, bin ich verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.
  5. Ich bin über die Verfahrenswege und die Ansprechpartner im Erzbistum Köln und meines Verbandes informiert und hole mir bei Bedarf Beratung und Unterstützung.
  6. Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von sexualisierter Gewalt gegenüber den mir Anvertrauten disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

Auf der Basis dieser Grundhaltung werden die nachfolgenden Verhaltensregeln festgelegt. Ausnahmeregelungen davon müssen nachvollziehbar und transparent sein.

Gestaltung von Nähe und Distanz

In der Arbeit mit unseren Klienten geht es darum, ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen. Die Beziehungsgestaltung muss dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein, insbesondere dann, wenn dadurch emotionale Abhängigkeiten entstehen oder entstehen könnten.

- Die persönliche Anrede hat dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Klienten haben immer das Recht, mit „Sie“ angesprochen zu werden.
- Der Umgang mit den anvertrauten Klienten wird so gestaltet, dass Menschen keine Angst gemacht und Grenzen nicht überschritten werden.
- Individuelle Grenzempfindungen, die ein Klient signalisiert, sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfällig zu kommentieren. Grenzverletzungen müssen thematisiert und dürfen nicht übergangen werden.
- In Wohn- oder vergleichbaren Räumen findet eine besondere Achtsamkeit im Umgang mit den jeweiligen Klienten statt.
- Das Anklopfen und Warten auf Antwort vor Betreten des persönlichen Wohn- oder Schlafbereiches ist selbstverständlich.

Angemessenheit von Körperkontakt

Bei körperlichen Berührungen in der Arbeit mit Menschen sind Achtsamkeit und Zurückhaltung geboten.

  • Körperliche Berührungen haben dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Sie setzen die freie und erklärte Zustimmung durch den jeweiligen Klienten und Mitarbeiter voraus. Ablehnung muss ausnahmslos respektiert werden.
  • Unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherung sind nicht erlaubt.

Sprache und Wortwahl

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen zutiefst verletzt und gedemütigt werden. Verbale und nonverbale Interaktion sollen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen und der Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst sein.

  • Jede Form persönlicher Interaktion und Kommunikation sollte in Sprache und Wortwahl von Wertschätzung geprägt sein. Sie sollte an die Bedürfnisse und die individuelle Lage und Fähigkeit der jeweiligen Klienten angepasst sein.
  • Vermieden werden sexistische Sprache, Fäkaliensprache, Zynismus oder Verniedlichungen.
  • Bei sprachlichen Grenzverletzungen ist einzuschreiten und Position zu beziehen.
  • Das Sprachniveau wird wertschätzend an die Klienten angepasst. Es wird auf angemessene Lautstärke, Zeit für mögliche Antworten und eine verständliche Sprache geachtet (z. B. leichte Sprache).

Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Die ideale Form der Hilfe ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Jede weitere Unterstützung zielt darauf ab, dass der Klient ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen kann. Dies ist zu fördern und zu gewährleisten.

  • Jeder Klient hat das Anrecht auf ein selbstbestimmtes Leben. Im Rahmen dieser Selbstbestimmung entscheidet der Klient über seine eigenen Bedürfnisse und Wünsche.
  • Die Wünsche der Klienten in privaten, intimen oder persönlichen Situationen werden entsprechend des fachlichen Auftrages berücksichtigt, sofern sie nicht das Selbstbestimmungsrecht Dritter verletzen. Der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin nimmt nicht an intimen Situationen des Klienten teil.

Beachtung der Intimsphäre

Jeder Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre. Der Schutz der Privat- und Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Dies gilt insbesondere bei Hilfen in den Wohnräumen von Familien bzw. Schutzbefohlenen wie z. B. bei Hausbesuchen.

Zulässigkeit von Geschenken

Geschenke und Bevorzugungen gehören nicht zu den adäquaten fachlichen Maßnahmen.
Vielmehr können Geschenke emotionale Abhängigkeit fördern.
Daher gehört es zu den Aufgaben der verantwortlich Tätigen, den Umgang mit Geschenken reflektiert und transparent zu handhaben.

  • Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke an einzelne Klienten, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen, sind nicht erlaubt.
  • Die Annahme von persönlichen Geschenken zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Weihnachten oder Abschied wird reflektiert und transparent gehandhabt.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit alltäglich. Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein umsichtiger Umgang damit unablässig. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat fachlich sinnvoll und am Klienten orientiert zu erfolgen.

  • Bei Veröffentlichungen von Foto- und Tonmaterial oder Texten ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.
  • Klienten dürfen in sexualisierter, herabsetzender oder entwürdigender Weise weder beobachtet noch fotografiert oder gefilmt werden.
  • Die Weitergabe von persönlichen Telefonnummern, Emailadressen oder Privatadressen hat zu unterbleiben.

Regeln des Zusammenlebens

Regeln des Zusammenlebens müssen so gestaltet sein, dass die persönlichen Grenzen der KlientInnen und KollegInnen nicht überschritten werden.

  • Regeln des Zusammenlebens orientieren sich an den Bedürfnissen und individuellen Situationen der Klienten.

Bei notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Regeln des Zusammenlebens ist jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug untersagt. Fachliche Normen sowie das geltende Recht sind zu beachten.

Inkrafttreten

Nach Genehmigung durch den Vorstand erhalten die haupt- und ehrenamtlich Tätigen das Schutzkonzept ausgehändigt.
Die bereits seit 2014 laufenden Schulungen werden mit der Verabschiedung des Präventionskonzept entsprechend ausgeweitet sowie alle zusätzlichen Maßnahmen zügig angegangen.



Quellen
Titelbild: www.pixabay.com
Inhalte der Präventionsschulungen: Erzbistum Köln, Prävention
Prävention von (sexualisierter) Gewalt | Erzbistum Köln (erzbistum-koeln.de)
Handlungsleitfaden im Verdachtsfall: Erzbistum Köln, Intervention
Intervention | Erzbistum Köln (erzbistum-koeln.de)

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