Informationsveranstaltung am 24.04.2023
Verfügen Sie bereits über eine Vorsorgevollmacht, eine Patienten- und oder Betreuungsverfügung? Viele volljährige Menschen haben bisher keine rechtliche Vorsorge getroffen. Das Thema betrifft jeden: junge und gesunde Menschen, als auch Eheleute! Denn jeder von uns kann durch einen Unfall oder plötzliche Erkrankung in die Situation geraten einen rechtlichen Vertreter zu benötigen. Ungeregelte Vorsorge führt im Ernstfall in der Praxis zu unerwünschten Problemen.
Der SKFM Hilden e.V. ist als Betreuungsverein ein kompetenter Ansprechpartner bezüglich vorsorgender Verfügungen und eine Anlaufstelle für ehrenamtliche Betreuer*innen und führt regelmäßig zu diesen Themen Informationsveranstaltungen durch.
Für weitere Informationen und Kontakt steht Ihnen Frau Möllemann telefonisch unter 02103 201974 oder per E-Mail: silvia.moellemann@skfm-hilden.de zur Verfügung.
Am Montag den 24.04.2023 um 18 Uhr findet im Atrium der St. Jacobus Pfarrgemeinde, Hochdahler Straße 1, Hilden ein Vortrag zum Thema:
Neues Betreuungsgesetz ab dem 01.01.2023 – was ändert sich auch mit Blick auf die Vorsorgevollmacht und weitere, vorsorgende Verfügungen.
Kommen Sie zu unserem kostenfreien Vortrag, wir freuen uns auf Sie.
Referentin: Frau Rechtsanwältin Astrid Bösch; Fachanwältin für Erbrecht, Vorsorgeanwältin, Testamentsvollstreckerin (DVEV), Partner bei Bösch @ Kalagi in Hilden
Moderatorin: Frau Silvia Möllemann, stellv. Geschäftsführerin SKFM Hilden e.V.