Wer entscheidet für mich, wenn ich nicht mehr kann?
Vorsorgende Verfügungen sind grundsätzlich für jeden Menschen ein Thema. Auch junge, gesunde Menschen können durch einen Unfall oder plötzliche Erkrankung in die Situation geraten, einen rechtlichen Vertreter zu benötigen.
Für Menschen, die keine vorsorgenden Verfügung erstellt haben, kann im Bedarfsfall ein rechtlicher Betreuer vom Amtsgericht bestellt werden. In den meisten Fällen sind es Familienangehörige, in besonders schwierigen Konstellationen können es auch professionelle berufliche Betreuer sein.
Als Betreuungsverein ist der SKFM Hilden e.V. ein kompetenter Ansprechpartner zu vorsorgenden Verfügungen und eine Anlaufstelle für ehrenamtliche rechtliche Betreuer. Gerne können Sie die Mitarbeiter: Herrn Flick, Herrn Kranenburg und Frau Möllemann kontaktieren. Außerhalb der angebotenen Vorträge sind kostenfrei persönliche Gespräche nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02103/20195 möglich.
Der SKFM Hilden e.V. bietet im Atrium der St. Jacobus Pfarrgemeinde, Hochdahler Straße 1, Hilden, folgende kostenfreie Vorträge an:
• Montag, 24.10.2022 um 18.00 Uhr Einführung in das Betreuungsrecht, Fragen und Antworten
Referent: Herr Peter Schneider (Dipl.-Rechtspfleger)
• Montag, 07.11.2022 um 18.00 Uhr Patientenverfügung
Referent: Herr Dr. Michael Lipke
• Montag, 14.11.2022, um 18.00 Uhr Vollmacht und Betreuungsverfügung
Referentin: Frau Silvia Möllemann (Dipl.-Sozialarbeiterin)